Notdienst & Schmerzpatienten

Am Wochenende erreichen Sie den zahnärztlichen Notfallvertretungsdienst unter der Telefonnummer 01805-607011.

Dies ist eine gebührenpflichtige Servicenummer.Die Gebühr beträgt 14 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, die Gebühren aus dem Mobilnetz betragen maximal 42 Cent/Minute.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein den Notdienst in Anspruch zu nehmen oder sollten Sie dies nicht wünschen, hier einige Tipps, wie Sie sich selbst helfen können:

Die Einnahme eines Schmerzmittels kann hierbei hilfreich sein. Wir empfehlen Paracetamol® oder Ibuprofen® 400. Bitte überprüfen Sie unbedingt anhand des Beipackzettels, ob diese Medikamente für Sie in Frage kommen. ASS (Aspirin®) sollte insofern vermieden werden, als dass es eine erhöhte Blutungsneigung bewirkt. Sollte eine Zahnentfernung notwendig sein, kann die Einnahme von ASS unter Umständen zu Komplikationen führen.

Zum Apothekennotdienstkalender gelangen Sie über diesen Link – Apothekennotdienst Hofgeismar

Bei Entzündungen hilft es in der Regel zu kühlen. Nehmen Sie hierfür bitte ein Kühlpad oder einen Kühlakku und wickeln ein Tuch darum.

Nach einer Wurzelbehandlung können die Zähne für 2-3 Tage noch aufbissempfindlich sein.Bei langandauernden Beschwerden können Sie vorsichtig mit einem Zahnstocher oder Ähnlichem versuchen die Deckfüllung mit der darunterliegenden Watte zu entfernen.

Bei Operationswunden sollten Sie versuchen ein Saugen zu vermeiden. Müssen Sie Ihre Nase putzen, tupfen Sie diese vorsichtig mit einem Taschentuch ab, anstatt in die Nase zu „schnäuzen“.

Bei evtl. auftretenden Nachblutungen rollen Sie ein Baumwolltaschentuch, legen es auf die Wunde und beißen fest zusammen. Nach ca. 15 Minuten sollte die Blutung gestillt – zumindest aber abgeschwächt sein.

Öffnungszeiten:

Wir sind gerne für Sie da.
Praxisnummer 05671 – 766177

Montag:
08.00 – 12.00 & 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag:
08.00 – 12.00 & 15.00 – 20.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 – 12.00 & 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag:
08.00 – 14.00 Uhr
und nach Vereinbarung